Alkoholverkaufsverbot – eine Gefahr für Strassenfeste?
Bekanntlich hat die Landesregierung ein Alkoholverkaufsverbot an allen Verkaufsstellen zwischen 22 und 5 Uhr durchgesetzt. Nur in gastronomischen Betrieben ist das weiterhin erlaubt. An Tankstellen und Kiosken dagegen wird es kein Bier, Wein und co mehr geben.
Neben des bemerkenswerten Details, das gleichzeitig die Sperrzeit für Kneipen quasi abgeschafft wurde, treiben so manche Ausnahmen des Gesetzes laut eines Berichts der Stuttgarter Zeitung noch andere Blüten: An Autobahnraststätten wird man vorerst weiterhin Alkohol zwischen 22 und 24 Uhr kaufen können, und Gaststätten dürfen auch Alkoholika außer Haus verkaufen. Gut möglich, dass so mancher Wirt in Zukunft auf ein gutes Nebengeschäft hoffen kann.
Eine weitere Konsequenz dieses Gesetzes war aber wohl unbeabsichtigt: Die Verkaufsbuden der im Land beliebten Strassen- und Dorffeste dürften demnach eigentlich keine alkoholischen Getränke nach 22 Uhr mehr verkaufen. Einzig in Bierzelten wäre das noch erlaubt. Das würde allerdings in so manchen Gemeinden einen Volksaufstand auslösen. Das traditionsreiche Backnanger Strassenfest nur noch bis 22 Uhr? Absurd. Puritanien lässt grüßen. Einzige Lösung wäre also wieder mal eine der unbeliebten Ausnahmen von der Regel. Womit wir wieder bei der Sinnigkeit dieser Regelung wären. Wenn dadurch insbesondere jungen Menschen das Trinken abgewöhnt werden soll, verkennt dass die Droge Alkohol gesellschaftlich akzeptiert wird. Die Erwachsenen trinken den Jugendlichen täglich etwas vor. Verkaufsverbote ändern daran wenig. Man besorgt sich die Flaschen eben früher. Besser wäre ein allgemeiner behutsamer Umgang damit. Sprich: in Maßen, nicht in Massen.









Guten Tag, beim Thema Alkohol, Nikotin und weitere Suchtmittel helfen blinde Verbotsaktion meist wenig. Der Personenkreis, für den das Verbot gelten soll, weicht aus. Und die anderen (nicht süchtigen) brauchen kein Verbot!
Richtig beschrieben im obigen Beitrag ist das Entstehen eines Flickenteppichs bei unklaren oder lückenhaft formulierten Verboten. Also entweder oder. Beim LNRSchG ist denn auch so manches schief gelaufen.
Detlef Reppenhagen aus Gäufelden
Abgesehen davon, dass ich mir vorstellen kann, das Volksfeste ohne Alkoholkonsum eigentlich eher angenehmer wären
vermute ich auch, dass es entweder zu Ausnahmeregelungen, zu mit beiden Augen nicht gesehenen Umgehungen oder schlicht dazu kommen wir, dass um 22 Uhr halt noch massig auf Vorrat eingekauft wird, oder gleich die eigene Bierkiste oder Schnapsflasche mit zum Fest gebracht wird.
Ich kann die Politik nicht verstehen. Wie werden Jugendliche denn durch ein Gesetz geschützt, dass zu absolut kinder und jugenduntypischen Zeiten greift? Bestehende GEsetzte MÜSSEN endlich durchgesetzt und nicht mit absoult hirnverbrannten neuen sinnlosen Gesetzen die Freiheit der Erwachsenen eingeschränkt werden. Wenn dieses Gesetz greift, sehe ich als einzigen Ausweg den Protest ala Frankreich. Die Politiker hören nur noch auf Randale. Ich werde das nicht auf mir sitzen lassen. Ich kaufe mein Alkohol dann, wenn ich will. Ich bin erwachsen und alt genug dazu.
Man sollte höhere Strafen für das Übertreten des JuSchG einführen. z.B. Verlust der Schankerlaubnis und hohe Geld- oder niedrige Gefängnisstrafen.
Alkoholverkaufsverbot ab 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst einmal hoffen wir, dass dieser Brief den Weg bis in Ihre Hände gefunden hat. Wir sind Inhaber der Aral-Tankstelle in der Albstr. 82 in Reutlingen. Aufgrund unserer Lage neben Diskotheken und Clubs jeglicher Art werden wir in nicht unerheblichem Maße von dem Alkoholverkaufsverbot, welches 2009 kommen soll, betroffen sein. Sollte dieses Alkoholverkaufsverbot in seiner geplanten Fassung Anwendung finden, ist dass für uns mit einem erheblichem Umsatzverlust verbunden. Darüber hinaus wird dieses Verbot, sollten die Umsatzrückgänge so kommen, wie wir sie erwarten, drei jungen motivierten Mitarbeitern den Arbeitsplatz kosten.
Wegen unserer Lage in einem Brennpunkt dieser Stadt wissen wir wahrscheinlich wie keine andere Tankstelle im Umkreis um die Problematik von Jugendlichen und ungebremsten Alkoholverzehr. Trotz allem bleibt die Frage gerechtfertigt, ob ein Alkoholverkaufsverbot in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr den gewünschten Erfolg bringen wird. Es ist doch vielmehr zu erwarten, dass sich die Problemgruppen dann bis 22.00 Uhr mit genügend Alkohol für die ganze Nacht eindecken werden. Vor allem können sich Jugendliche zu Zeiten an denen auch Supermärkte bis 22.00 Uhr geöffnet haben zudem noch mit größeren Mengen zu viel günstigeren Preisen „versorgen“. Und schränkt man nicht unnötig die Freiheit der über Achtzehnjährigen ein, indem man auch Ihnen verbietet, vielleicht nach einem Kinobesuch, noch eine Flasche Wein zu kaufen? Da fragt man sich doch wirklich, ob das nicht eine reine Schikane gegen eine bestimmte Branche ist. Warum muss nun wieder der Handel leiden, weil Erziehungsberechtigte, Schule und Ordnungshüter die außer Rand und Band geratenen Jungendlichen einfach nicht in den Griff kriegen. Wer sollte denn hier von wem erzogen werden? Außerdem geben wir zu bedenken, dass es dann in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auch keinen Kraftstoff mehr gibt, kein Eis, keine Süßigkeiten, keine nichtalkoholischen Getränke und auch keine Bistrowaren. Von einer durchdachten Lösung für das Alkoholproblem bei Jugendlichen jedenfalls kann keine Rede sein. Solange es gestattet ist, dass Jugendliche von geschätzten 14 bis 16 Jahren vor einem Discothekenbesuch in aller Öffentlichkeit mit Wodka und Co. „Vorglühen“ dürfen, wird sich an der gegenwärtigen Situation nichts ändern. Im Ergebnis wird dieses Gesetz nichts mehr als Arbeitsplätze und, auch nicht unwesentlich, wegen verminderter Umsätze Steuereinnahmen kosten.
Wir hoffen daher, dass unser Schreiben Gehör findet und unsere Volksvertreter zum Nachdenken bewegt.
Mit freundlichem Gruß
ARAL-Tankstelle
Reinhold Krejcir
Herzlichen Glückwunsch ARAL gleich mit dem Abbau von Arbeitsplätzen das eigene Leid zu klagen. Wir arm sie dran sind, kann einem ja schon fast leid tun!
Jugendliche nicht mehr mit margenträchtigem Alkohol betanken zu dürfen und großzügig darüber hinwegzusehen dass die Jungs und Mädels noch grün hinter den Ohren und oft noch keine 16 sind.
Wenn Sie dann noch zusätzlich von 22-6 Uhr keine Süßigkeiten und Benzin mehr verkaufen wollen deutet das doch darauf hin, dass sie nur um Alkohol zu verkaufen bisher geöffnet haben. Wenn das so ist begrüße ich das Gesetz herzlichst und empfehle Ihnen doch eine Kneipe aufzumachen.
Übrigens existiert in anderen Ländern das Verbot schon weitaus länger und es werden trotzdem noch andere Sachen verkauft. Man höre und staune aber anscheinend kann man auch ohne Alkohol überleben.
MFG
Atomstrom
Mit dem Verkaufsverbot sollen Saufgelage von Jugendlichen unterbunden werden.
Das ich nicht lache! Als würden unsere Jugendlichen die Saufgelage spontan machen!!! …und Ihren Alkohol dafür in den Tankstellen kaufen.
Ich habe mich letztes Wochenende bei einem Bier mit meinem 16jährigen Nachbarsjungen unterhalten. Ich wollte mal wissen, wie die Kids von heute so ticken! Und die ticken gaaaaaaaaaanz anders als man denkt! Die planen ihre Saufgelage mit „Verstand“ schon am Montag, damit bis zum Wochenende genügend Stoff zusammengekauft werden kann! Der Stoff wird vorher gekauft, weil es billiger ist! Die Kids trinken meistens Bier und zwar mit einer Rockwurst!
Jetzt denkst Du: Lecker Rockwurst – vom Grill oder aus der Pfanne? Nein! Du musst unter http://www.rockwurst.de schauen. Das ist so ein Biertrichter, mit dem man ohne viel Übung ein 0,3l Fläschken in 3 bis 5 Sekunden reinstürzen kann.
Die Mädels machen das gleiche mit Sangria!!!!!! (1,5l für 1,29Euro bei Aldi statt für 3,29Euro an der Tanke! …und Aldi kontrolliert nur in Ausnahmefällen Ausweise bei uns!)
Die Politiker wollen sich nur einen „weißen Fuß machen“! (Wie meine Mutter immer so schön sagt!) Die Tankstellen sind eine gute überschaubare Gruppe. Die kann man einfach an den Pranger stellen. Wenn Alkohol nachts getrunken wird, wird er auch nachts gekauft. Anstatt die ausreichenden Gesetze, die wir haben, auszuschöpfen, machen wir mal schnell was, dann kann uns keiner was vorwerfen!!! Wir haben ja was getan! …und das schlimmste ist: Wir haben diese Klatschköpfe gewählt!!!!
Schade ist nur, dass sie in absehbarer Zeit merken werden, dass diese Aktion nichts bringt und dann zu stolz sein werden, um Ihren Scheiß zurückzunehmen. Denn man darf ja nicht zugeben, dass man was falsch gemacht hat!
Ich lebe in den USA und hier gibt es schon lange eine gute methode um Jugendlichen das Trinken auszutreiben. Alkohol kann nicht an Kinder und Jugenliche unter 18 Jahren abgegeben werden, die strafen belaufen sich zwischen 10.000-25.000$ und in der regel in kombination mit einer hoeheren summer oder haftstrafe.
Wenn ich an der Tankstelle,Wirtschaft etc. alkohol kaufe oder bestelle zeige ich automatisch meinen Ausweis vor ( Ich bin 36 ). Die strengen kontrollen scheinen zu wirken, eine einfache und sehr effiziente art um das problem zu bekaempfen.
Ich bin gegen dieses gesetz da es sein vorhaben verfaehlt, es scheint so das sich nichts geaendert hat in Stuttgart, kurzsichtigkeit bestimmt das Politische leben…
Hi ich binn Schüler und möchte gern wissen wie alt man sein muss,damit man Alkohol verkaufen darf und wieviel % würde mich über eine schnelle Antwort freuen MFG Chris
@Chris: Meinst du Alkohol kaufen oder verkaufen? Fürs Verkaufen gibt es meines Wissens nach keine Einschränkung – dort zieht das Arbeitsschutzgesetz nehme ich an. Wenn ein 16jähriger eine Ausbildung im Supermarkt macht, wird er an der Kasse sicherlich auch Alkohol verkaufen. Fürs Kaufen gilt das JUugendschutzgesetz: Bier und Wein ab 16, Liköre und Spirituosen ab 18. Siehe auch hier: http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=5350.html