1. Februar 2008

Neues von Nix-Gut: Schadensersatzforderung eingereicht

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Die Auseinandersetzung um den Punkversandhandel Nix-Gut ist gut ein Jahr her. Wir erinnern uns: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart wollte durchgestrichene Hakenkreuze verbieten, die Argumentation war absonderlich, sogar internationale Beobachter hat dieser peinliche Aktionismus eifriger Staatsanwälte angezogen. Claudia Roth erstattete bei einem Besuch im Backnanger Jugendzentrum während meines Landtagswahlkampfs 2006 Selbstanzeige. Schlussendlich kassierte der Bundesgerichtshof das Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart und verdonnerte die Staatskasse zum Schadensersatz. Diesen Anspruch macht nun Nix-Gut geltend. Exakt 328.434 € fordern sie für beschlagnahmte Kataloge, T-Shirts, Buttons und was ein Punkrocker sonst noch so brauchen kann. Ob die Summe korrekt ist, wird sich zeigen. Auf jeden Fall ist es richtig, dass Nix-Gut eine angemessene Entschädigung bekommt. Denn Umsatzzuwächse haben sie aus diesem Justizkrimi nicht erreicht: “Wir haben eine gigantische und große Solidarität unter anderem auch außerhalb der Punkszene bekommen, jedoch ziehen diese Leute weder T-Shirts von Nix Gut an noch hören sie Punkrock”, meldet Nix-Gut. Die Kräfte, die es benötigt hat um eine übermütige Staatsanwaltschaft in die Schranken zu verweisen, können sie sowieso nicht in Rechnung stellen.

Nochmal zum nachlesen:

Infos zum Verfahren in der Hakenkreuzaffähre



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